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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anwendungsbereich, Struktur

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dieser Website gelten für alle Verträge mit uns (TradeMont GmbH) und unseren Kunden. Nur wenn wir ausdrücklich zugestimmt haben, dass abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten, werden sie Teil des Vertrags. Wenn wir die Lieferung an den Kunden ohne Vorbehalt ausführen, gilt dies nicht als Zustimmung.

  2. Nur wenn der Kunde eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft ist, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts ihre berufliche Tätigkeit ausübt (Unternehmer gemäß § 14 BGB), können wir unsere Waren und Dienstleistungen verkaufen. Es ist nicht erlaubt, einen Vertrag mit Verbrauchern gemäß § 13 BGB abzuschließen.

  3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insbesondere für Verträge, die den Verkauf und/oder die Lieferung von beweglichen Sachen (Ware) beinhalten, unabhängig davon, ob wir die Ware selbst herstellen oder von Zulieferern kaufen (§§ 433, 650 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der aktuellen Version, die zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültig war.

  4. Es ist erforderlich, dass der Kunde relevante Erklärungen und Anzeigen bezüglich des Vertrags (wie Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) schriftlich (z. B. per Brief, E-Mail oder Telefax) abgibt. Die geltenden Formvorschriften und zusätzliche Nachweise, insbesondere wenn es Zweifel an der Legitimation des Erklärenden gibt, bleiben unverändert.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages beim Verkauf von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen

  1. Das Angebot enthält detaillierte Informationen über Verträge zum Verkauf von Waren und/oder zur Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere die wesentlichen Merkmale der Ware und/oder Dienstleistung.

  2. Unsere Online-Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Es handelt sich nicht um ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Dies gilt auch für Fälle, in denen wir dem Käufer oder Käuferin Kataloge, technische Dokumentationen (wie Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen) oder andere Produktbeschreibungen oder Unterlagen überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten haben.

  3. Der Vertrag tritt durch die Bestellung der Ware oder Dienstleistung durch den Kunden oder die Annahme durch uns zustande. Die Annahme des Vertragsangebots wird durch eine schriftliche Bestätigung (z.B. per E-Mail) gewährleistet, in der wir dem Kunden die Erfüllung der Bestellung oder die Lieferung der Ware bestätigen (Auftragsbestätigung). Die einfache Bestätigung des Zugangs oder die E-Mail mit der Bestätigung der Bestellung im Onlineshop bedeutet noch keine Annahme der Bestellung. Innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Bestellung des Kunden haben wir das Recht, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen, sofern nichts anderes aus der Bestellung hervorgeht.

  4. Auf Anfrage erstellen wir dir ein individuelles Angebot, welches wir Ihnen in Textform übermitteln und an das wir uns fünf Tage gebunden halten. In diesem Fall kommt der Vertragsschluss vorbehaltlich der Produktverfügbarkeit durch Annahme unseres Angebotes durch entsprechende Bestellung bzw. Bestätigung des Angebotes durch den Kunden zustande.

  5. Im Online-Shop werden die verkauften Artikel ausschließlich in handelsüblichen Mengen verkauft, die für die Installation von Photovoltaikanlagen mit Energiespeichern im privaten Bereich üblich sind. Es ist erforderlich, größere Mengen beim persönlichen Ansprechpartner bei TradeMont anzufragen und diese werden auf individueller Basis angeboten und bestätigt. Da der Onlineshop automatische Bestätigungen nach den hinterlegten Parametern generiert, hat die TradeMont GmbH das Recht, einzelne Großbestellungen einseitig zu stornieren oder viele Einzelbestellungen, die innerhalb von zwei Kalendertagen erstellt wurden, innerhalb von 5 Werktagen zu stornieren.

  6. Anschriftenänderungen, Veränderungen in der Inhaberschaft, der Gesellschaftsform oder sonstige, die wirtschaftlichen Verhältnisse berührenden Umstände unseres Kunden sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Falls nach Abschluss des Vertrages festgestellt wird, dass unser Zahlungsanspruch aufgrund einer unzureichenden Leistung des Kunden gefährdet ist, haben wir das Recht auf die Anwendung von § 321 BGB (Unsicherheitseinrede). In diesem Fall haben wir das Recht, eine Zahlung oder Sicherheitsleistung aufgrund aller Ansprüche aus allen bestehenden Verträgen zu verlangen und die Erfüllung aller bestehenden Verträge bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern.

§ 4 Leistungserbringung bei Dienstleistungen

  1. Sofern Dienstleistungen Bestandteil des Vertrags sind, haften wir für die spezifischen Leistungen, die aus der Beschreibung des Angebots hervorgehen. Wir erbringen diese persönlich oder durch Dritte nach bestem Wissen und Gewissen.

  2. Nachträgliche Veränderungen an montierter Ware, welche nicht von uns vollzogen wurden, führen zum Erlöschen der Gewährleistung und Haftung an den davon beeinflussten Bauteilen und dessen Befestigung.

§ 5 Lieferbedingungen

  1. Die von uns angegebenen Liefertermine sind unverbindlich. Nur wenn es explizit vereinbart wurde, sind die Liefertermine verbindlich. Wenn Sie eine Vorkasse tätigen, wird die Ware erst nach Erhalt des gesamten Kaufpreises sowie der Transport- und Versandkosten verschickt.

  2. Sofern wir verbindliche Liefertermine aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (z. B. Nichtverfügbarkeit der Ware), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig den voraussichtlichen, neuen Liefertermin mitteilen. Ist die Ware auch innerhalb des neuen Liefertermins nicht verfügbar, wird der Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert. In diesem Fall sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Als Fall der zum Rücktritt berechtigenden Nichtverfügbarkeit der Ware gilt, wenn uns der Zulieferer nicht beliefert und uns hierfür kein Verschulden trifft.

  3. Die Lieferung erfolgt ab Lager. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesen Fällen mit der Übergabe auf den Kunden über.

  4. Es ist möglich, die Ware auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort zu versenden (im Rahmen des Versendungskaufs). Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr entsteht bereits bei der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die andere Person oder Anstalt, die zur Ausführung der Versendung bestimmt ist. In einigen Fällen wird die Lieferung direkt vom Hersteller an den Kunden durch ein Streckengeschäft durchgeführt. Sofern nichts anderes vereinbart ist, haben wir das Recht, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg und Verpackung) selbst zu bestimmen. Sofern der Kunde es wünscht, wird der Versand mit einer passenden Transportversicherung durchgeführt.

  5. Für Bestellungen über den Onlineshop erfolgt die Lieferung nur innerhalb von Deutschland. Für Lieferungen in andere Länder setze dich bitte direkt mit uns in Verbindung.

  6. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit).

  7. Falls der Kunde seine Annahme versäumt, nicht mitwirkt oder unsere Lieferung aus anderen Gründen verzögert wird, haben wir das Recht, den auf Schadensersatz, einschließlich zusätzlicher Kosten (wie Lagerkosten). Wir zahlen für die Bearbeitungskosten eine Pauschale in Höhe von EUR 50,00. Zusätzlich werden wir eine tägliche Entschädigung in Höhe von EUR 10,00 berechnet, die mit der Lieferfrist oder - falls keine verfügbar ist - mit der Benachrichtigung über die Versandbereitschaft der Ware beginnt. Unsere gesetzlichen Ansprüche (z.B. Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) und der Nachweis eines höheren Schadens bleiben unverändert; die Pauschale wird jedoch auf weitere Geldansprüche angerechnet. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, nachzuweisen, dass uns kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale entstanden ist.

  8. Das Warenausgangsdatum kann im Kundenauftrag maximal zwei Wochen ab dem Tag der ersten Verfügbarkeit in die Zukunft geschoben werden. Solange werden wir die Artikel lagern. Danach behalten wir uns die Stornierung gegen Gebühr gem. § 9 (10) vor oder erstellen einen neuen Auftrag mit dem frühesten Warenausgang zum Erstellungszeitpunkt und Preissetzung des neuen Auftrags.

§ 6 Preise sowie Transport- und Versandkosten

  1. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, sind die Preise, die wir genannt und in den Angeboten und Auftragsbestätigungen angegeben haben, Nettopreise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Sofern zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin mehr als 4 Wochen vergehen, haben wir das Recht, die Preise angemessen zu ändern, wenn die Preise und Kosten steigen. Falls die Preise bei der Lieferung höher als die ursprünglich vereinbarten Preise um mehr als 10 % sind, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

  2. Wurde eine versandkostenfreie Lieferung vereinbart, sind Transport-, Verpackungs- und Versandkosten nicht im Preis enthalten und müssen separat berechnet werden. Gleiches gilt für die Ausgaben einer möglicherweise von dem Kunden gewünschten Transportversicherung. Der Kunde muss auch für bestimmte Zölle, Gebühren, Steuern und andere öffentliche Abgaben aufkommen.

  3. Für Bestellungen innerhalb Deutschlands ab einem Netto-Bestellwert von EUR 2.000,00 fallen 150,00 EUR Transport- und Versandkosten an. ab einem Netto-Bestellwert von EUR 5.000,00 fallen 75,00 EUR Transport- und Versandkosten an. Ab einem Betrag von EUR 10.000,00 können Produkte im Online- ohne Transport- und Versandkosten bestellt werden.

  4. Die Transportkosten hängen vom Gewicht und Volumen der bestellten Waren ab. Es spielt keine Rolle, wie weit die Adresse der Lieferung von unserem Lager entfernt ist. Bei Modulmengen von 10 Stück und Trägerprofilen von 12 Stück wird ein Aufschlag für Sperrgut von EUR 70,00 hinzugefügt.

  5. Die Berechnung der Transportkosten für Lieferungen ins europäische Ausland erfolgt basierend auf dem Gewicht und der Postleitzahl des Empfängers. Dies erfolgt ausschließlich über unseren Support.

§ 7 Zahlungsbedingungen

  1. Es ist der TradeMont GmbH gestattet, die Rechnung als elektronisches Dokument (z. B. ein PDF) an den Kunden per E-Mail zu senden (elektronischer Rechnungsversand). Nur im Ermessen von der TradeMont GmbH kann im gesonderten Kundenwunsch eine Papierrechnungen erstellt werden. Es ist die Pflicht des Kunden, uns sofort schriftlich und rechtsgültig darüber zu informieren, dass die E-Mail-Adresse geändert wurde, an die Rechnungen verschickt werden sollen. Wenn der Kunde uns keine Änderung seiner E-Mail-Adresse mitgeteilt hat, gilt die Rechnung als zugegangen, wenn sie an die zuletzt angegebene E-Mail-Adresse gesendet wird.

  2. Dem Kunden stehen die während dem Bestellvorgang angebotenen oder im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Er kann zwischen einer Zahlung auf Vorauskasse oder Paypal wählen. Die Zahlung auf Rechnung ist nur nach erfolgreicher Bonitätsprüfung möglich und muss vorab angefragt werden.

  3. Die Zahlung wird mit Rechnungsstellung fällig, soweit hiervon abweichend keine andere Frist zur Zahlung vereinbart worden ist. Wir sind im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen.

  4. Der Abzug von Skonti ist nur zulässig, sofern im jeweiligen Angebot oder in der Rechnung ausdrücklich ausgewiesen.

  5. Nur wenn die Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis stammen und rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind, hat der Kunde Anspruchsrechte auf Aufrechnung oder Zurückbehaltung.

  6. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an den verkauften Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) vor.

  2. Es ist nicht erlaubt, die Waren mit Eigentumsvorbehalt an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übergeben, bevor die gesicherten Forderungen vollständig beglichen wurden. Es ist erforderlich, dass die Kunden uns umgehend schriftlich benachrichtigt, falls ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder wenn Dritte (z.B. Pfändungen) Zugriff auf die uns gehörenden Waren haben.

  3. Falls der Kunde den Vertrag nicht befolgt, insbesondere wenn er den Kaufpreis nicht bezahlt, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts herauszufordern, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Es ist nicht erforderlich, das Herausgabeverlangen gleichzeitig mit der Erklärung des Rücktritts zu erklären. Stattdessen haben wir das Recht, lediglich die Ware zurückzufordern und uns den Rücktritt vorzubehalten. Falls der Kunde den Kaufpreis nicht bezahlt, können wir unsere Rechte nur geltend machen, wenn wir ihm zuvor keine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine solche Frist nach den gesetzlichen Vorschriften unnötig ist.

  4. Solange er nicht in Zahlungsverzug ist, hat der Kunde die Möglichkeit, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im angemessenen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall sind zusätzlich die folgenden Bestimmungen anzuwenden:

    1. Der Eigentumsvorbehalt bezieht sich auf die Erzeugnisse, die aus der Verarbeitung, Umbildung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehen, wobei wir als Hersteller gelten, aber ohne Verpflichtung für uns. Falls Waren von Dritten verarbeitet, vermischt oder verbunden werden, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungsendbeträge (inkl. Umsatzsteuer) der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Falls die Sache des Kunden als Hauptsache betrachtet wird, muss er uns anteilsmäßig das Miteigentum übertragen, sofern die Hauptsache ihm gehört. Unser (Mit-)Eigentum wird vom Kundenn kostenlos geschützt. Zusätzlich ist das resultierende Produkt identisch mit der gelieferten Ware mit Eigentumsvorbehalt.

    2. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte sowie diejenigen Forderungen des Kunden bezüglich der Ware, die aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen seinen Abnehmer oder Dritten entstehen (insbesondere Forderungen aus unerlaubter Handlung und Ansprüche auf Versicherungsleistungen) und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, tritt der Kunde schon jetzt in vollem Umfang/in Höhe unserer etwaigen Forderungen oder unseres Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Absatz 2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

    3. Neben uns hat der Kunde die Befugnis, die Forderung einzuziehen. Wir haben uns verpflichtet, die Forderung nicht einzuziehen, solange sie noch nicht bezahlt ist oder der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber uns nachkommt und keine Leistungsminderung vorliegt. Wir können den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gemäß Absatz 3 geltend machen. Falls dies der Fall ist, können wir verlangen, dass die Kunde*in uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle erforderlichen Informationen zum Einzug macht, die entsprechenden Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem haben wir das Recht, die Erlaubnis des Kunden zur Weiterveräußerung und Verarbeitung der Waren, die unter dem Eigentumsvorbehalt stehen, sowie die Befugnis zur Einziehung zu widerrufen.

    4. Falls der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als zehn Prozent übersteigt, werden wir Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

§ 9 Gewährleistung

  1. Die gesetzlichen Bestimmungen gelten für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (wie Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung), sofern nichts anderes bestimmt ist. Die gesetzlichen Sonderbestimmungen bleiben unverändert, wenn die unverarbeitete Ware an einen Verbraucher weiterverarbeitet wird, unabhängig davon, ob er sie weiterverarbeitet hat (Unternehmerregress gemäß § 478 BGB). Wenn die mangelhafte Ware vom Kunden oder einem anderen Unternehmer, beispielsweise durch den Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde, können keine Regressansprüche gegen den Unternehmer geltend gemacht werden.

  2. Die Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.

  3. Als Beschaffenheit der Ware gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch Werbung, öffentliche Äußerungen und Anpreisungen des Herstellers oder sonstiger Dritter. Garantien im Rechtssinne erhält der*ie Kunde*in durch uns nicht.

  4. Der Kunde muss seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen sein, um Mängelansprüche geltend zu machen. Die gelieferten Waren müssen sofort nach der Lieferung an den Kunden oder einen von ihm bestimmten Dritten überprüft werden. Es ist erforderlich, dass die Untersuchung von qualifizierten Fachleuten durchgeführt wird. Falls es bei der Lieferung, Untersuchung oder in einem späteren Zeitpunkt zu einem Mangel kommt, müssen wir uns sofort schriftlich darüber informieren. Es ist erforderlich, dass offensichtliche Mängel innerhalb von sieben Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb derselben Frist ab Entdeckung schriftlich angezeigt werden. Die rechtzeitige Absendung ist ausreichend, um Fristen einzuhalten. Falls der Kunde nicht sorgfältig untersucht oder Mängel angezeigt hat, können wir nicht für den Mangel verantwortlich gemacht werden, der nicht oder nicht rechtzeitig angezeigt wurde, gemäß den gesetzlichen Vorschriften.

  5. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

  6. Es ist unser Recht, die geleistete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Kunde einen Teil des Kaufpreises zurückbehält, der dem Mangel angemessen ist.

  7. Es ist die Verantwortung des Kunden, uns die notwendige Zeit und Gelegenheit zu geben, um die geschuldete Nacherfüllung durchzuführen, insbesondere um die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Falls eine Ersatzlieferung durchgeführt wird, ist der Kunde verpflichtet, die beschädigte Ware gemäß den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht verpflichtet waren, den Einbau durchzuführen.

  8. Wir tragen die Kosten für die Prüfung und Nacherfüllung, einschließlich Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie möglicherweise Ausbau- und Einbaukosten, wenn ein Mangel vorliegt, gemäß der gesetzlichen Regelung. Falls dies nicht der Fall ist, haben wir das Recht, vom Kunden die Kosten, die durch das unberechtigte Mangelbeseitigungsverlangen entstanden sind (insbesondere Prüf- und Transportkosten), zu ersetzen. Es sei denn, der Kunde konnte die fehlenden Mängel nicht identifizieren.

  9. Ansprüche des*r Kunden*in auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von §§ 10, 11 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

  10. Es ist generell nicht möglich, gekaufte Artikel zurückzugeben oder zu stornieren. Falls wir eine Rückgabe oder Stornierung trotzdem akzeptieren, fällt eine Wiedereinlagerungsgebühr oder Stornogebühr in Höhe von 11,5 % des Warenwertes an, mindestens jedoch EUR 90,00. Es ist erforderlich, den Artikel in seiner Originalverpackung und in einem einwandfreien Zustand zurückzusenden. Es liegt in der Verantwortung des Kunden oder der Kunden, die Ware zurückzusenden. Es ist nicht möglich, Produkte zurückzugeben oder zu stornieren, wenn sie speziell für den Kunden bestellt wurden. Es ist nicht möglich, Produkte zu stornieren, wenn sie in vertriebsbegleitenden Angeboten wie Verfügbarkeitsgarantien oder von Herstellern oder ähnlichen Rabatten wie einer verlängerten Garantie oder einer kostenlosen Beigabe anderer Artikel angeboten werden.

§ 10 Haftung

  1. Wir sind jederzeit verantwortlich für jegliche Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Wir sind auch in allen Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels, der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware und in allen anderen gesetzlich geregelten Fällen verantwortlich.

  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z. B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur:

    1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    2. Wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, ist unsere Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, üblichen Schadens begrenzt.
  3. Die sich aus § 10 Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

  4. Nur wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben, kann die Kunde aufgrund einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, zurücktreten oder kündigen. Außerdem sind die gesetzlichen Bedingungen und Konsequenzen in Betracht gezogen.

  5. Nach dem derzeitigen Stand der Technik kann die Datenkommunikation über das Internet nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar sein. Unsere Verantwortung für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseite und der dort angebotenen Leistung liegt nicht bei uns.

  6. Es wird anerkannt, dass der Kunde die bereitgestellten Texte und Daten sorgfältig überprüfen muss und Memodo für eventuelle Fehler nicht verantwortlich ist. TradeMont übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Fehlerfreiheit, Freiheit von Schutz- und Urheberrechten Dritter, Vollständigkeit und/oder Verwendbarkeit der Texteinhalte.

§ 11 Verjährung

  1. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB sind Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr nach Ablieferung verjährt.

  2. Wenn die Ware ein Bauwerk oder eine Sache ist, die für ein Bauwerk verwendet wurde und dessen Mängel verursacht hat (Baustoff), ist die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung von fünf Jahren ab Ablieferung gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Andere spezielle gesetzliche Bestimmungen zur Verjährung (wie § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, §§ 444, 445 b BGB) bleiben unverändert.

  3. Auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden gelten die oben genannten Verjährungsfristen des Kaufrechts, es sei denn, die Anwendung der gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Forderungen des Kunden gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 (a) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie gemäß dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich gemäß den gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 12 Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand

  1. Unser Lager in 33106 Paderborn, Cervantesstr. 6, gilt als Erfüllungsort für alle Lieferverpflichtungen unsererseits sowie für alle anderen Vertragsverpflichtungen.

  2. In Bezug auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, ohne Rückgriff auf internationales Einheitsrecht, insbesondere das UN-Kaufrecht.

  3. Falls der Kunde oder die Kundin ein Kaufmann gemäß dem Handelsgesetzbuch, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt Paderborn als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben, sowohl national als auch international. Wenn der Kunde eine Unternehmerin gemäß § 14 BGB ist, gilt dies ebenfalls. Unser Recht besteht jedoch darin, den Kunden an seinem Standort zu verklagen.

§ 13 Urheberrechte

  1. Die Urheberrechte für alle Bilder, Filme und Texte, die in unserem Onlineshop veröffentlicht werden, liegen bei uns. Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung ist es nicht erlaubt, die Bilder, Filme und Texte zu nutzen.

    (Stand 12.01.2023)

II. Kundeninformationen

1. Identität des Verkäufers/Anbieters

TradeMont GmbH

Cervantesstr. 6

33106 Paderborn

Deutschland

Tel.: +49 5251 5 40 50 00

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

2. Datenschutzbestimmungen

Sämtliche von dir mitgeteilten personenbezogenen Daten (Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer) werden wir ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechtes verwerten.

Unsere Datenschutzbestimmungen kannst du unter www.trademont.de/datenschutz abrufen. Solltest du noch Fragen oder Bedenken zum Datenschutz haben, wende dich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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Unsere Vision - nachhaltig und umweltfreundlich

Unsere Vision umfasst eine nachhaltige und umweltfreundliche Energieversorgung, die auf erneuerbaren Ressourcen basiert und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduziert. Die zentrale Idee besteht darin, eine kohlenstoffarme Gesellschaft zu schaffen, die auf saubere Energiequellen setzt und den Klimawandel bekämpft.

In dieser Zukunft werden Solarenergie, Windkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien eine zentrale Rolle spielen. Die Energieerzeugung erfolgt dezentral und wird durch intelligente Netze und Speichertechnologien unterstützt. Die Energiesysteme sind flexibel, effizient und nachhaltig. Elektromobilität wird zur Norm, und es gibt einen verstärkten Einsatz von Energiespeichern und intelligenten Steuerungssystemen, um den Energieverbrauch zu optimieren.

Eine Vielzahl von Komponenten macht die ideale Photovoltaikanlage aus!

Die Technologie hinter diesen Systemen ist äußerst komplex, was jedoch durch ihre bemerkenswerte Langlebigkeit ausgeglichen wird. Die Leistung dieser Anlagen hängt von diversen Faktoren ab, darunter die angewandte Zelltechnologie, der Wirkungsgrad und die Umgebungstemperatur.

Aber wie genau funktionieren diese Anlagen?

Die Herzstücke von Photovoltaikanlagen sind die sogenannten Photovoltaikzellen, die aus Silizium hergestellt werden. Diese Zellen sind in der Lage, die Energie der Sonnenstrahlen zu nutzen und in elektrische Spannung umzuwandeln. Wenn die Photonen des Sonnenlichts auf eine spezielle Halbleiterschicht treffen, werden Elektronen aus ihren Bindungen gelöst, wodurch ein elektrischer Strom erzeugt wird. Dieser Strom fließt als Gleichstrom aus den Photovoltaikzellen und muss durch einen Wechselrichter in den für unsere Netzwerke üblichen Wechselstrom umgewandelt werden.

Effiziente Energieumwandlung: Der Wechselrichter in Photovoltaikanlagen

Der Wechselrichter, oft auch als Inverter bezeichnet, spielt eine entscheidende Rolle in Photovoltaikanlagen. Während Solarzellen Gleichstrom erzeugen, benötigen die meisten elektrischen Geräte Wechselstrom. Hier kommt der Wechselrichter ins Spiel, da er den erzeugten Gleichstrom in nutzbaren Wechselstrom umwandelt.

Maximale Effizienz durch Maximum Power Point Tracking

Hochwertige Wechselrichter verfügen über Funktionen wie das Maximum Power Point Tracking (MPP-Tracking), das sicherstellt, dass die gesamte Anlage mit maximaler Effizienz arbeitet. Dabei passt der Wechselrichter kontinuierlich die Betriebsbedingungen an, um die Leistung zu optimieren.

Die Innovative Battery-Box-Serie von BYD

BYD, ein führender chinesischer Hersteller von Elektrofahrzeugen, darunter Busse und Taxiflotten, die seit Jahren erfolgreich mit seinen Batteriesystemen betrieben werden, hat sein umfangreiches Know-how in die Entwicklung der Battery-Box-Serie eingebracht. Diese hochinteressanten Solarspeicher-Systeme zeichnen sich durch Modularität aus und sind vielseitig einsetzbar. Die zahlreichen Auszeichnungen und Preise sind ein Beleg für die Innovationskraft und Qualität der BYD Battery-Box.

Modularer Stromspeicher: Flexibilität und Leistung

Das Unternehmen BYD bietet eine Lithium-Batterieeinheit mit Batteriemanagementsystem und externem Wechselrichter in verschiedenen Ausführungen an. Diese Lösung erhielt Anerkennung durch das EUPD-Siegel, den Innovationspreis des PV-Magazine und die Stromspeicherinspektion der HTW Berlin. Die Batteriesysteme sind vielseitig einsetzbar und zeichnen sich durch Langlebigkeit und Zuverlässigkeit aus.

Wir l(i)eben nachhaltig
Unser Fokus ist auf dem Wesentlichen

TradeMont bietet eine erstklassige Auswahl an Produkten – von Solarmodulen über Unterkonstruktionen, Stromspeichern und Ladestationen bis hin zu Zubehör. Wir führen Produkte von führenden Herstellern der Branche, die ihre Erfahrung in die Entwicklung von Lösungen einbringen, die nicht nur Ihr Installateursleben erleichtern. Falls Sie dennoch Unterstützung benötigen, steht unser technischer Service für Sie bereit. Unsere erfahrenen Planungsexperten unterstützen Sie gerne bei deinen Projektplanungen – senden Sie einfach Ihre Daten, und wir kümmern uns um den Rest.

Dank unserer engen Zusammenarbeit mit Herstellerpartnern können wir auf gute Verfügbarkeiten zählen. Selbst wenn es einmal besonders eilig ist, haben wir stets Alternativen zur Hand.

Montiert TradeMont auch Photovoltaikanlagen?

Wir arbeiten als Subunternehmen und bieten unseren Kunden einen DC-Montageservice an, welcher Ihren Betrieb bei der Montage unterstützt. Wir führen keine Montagen im Auftrag eines Endkunden durch und stehen daher nicht im Wettbewerb zu Ihrem Unternehmen.

Wir verfügen über sämtliche Zulassungen, Bescheinigungen und Zertifikate, welche Ihnen die nötige Sicherheit für Nachunternehmer bieten. Wir unterstützen Sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.

Einfache Erweiterung und schnelle Montage

Die Systeme sind äußerst flexibel erweiterbar und nutzen ein patentiertes Stecksystem. Dies ermöglicht Installateuren, die Module einfach wie Bausteine zu stapeln, ohne zeitraubende Kabelverbindungen herstellen zu müssen. Die geringe Gewichtung der einzelnen Module, insbesondere bei HV-Speichern, erlaubt zudem einen unkomplizierten Transport und eine rasche Installation.

Hohe Leistung und Notstromoption

Die Battery-Box punktet mit beeindruckender Entladeleistung. In einigen Modellen entspricht diese sogar kurzzeitig der doppelten Speicherkapazität. Dadurch eignet sich die Battery-Box nicht nur zur Optimierung des Eigenverbrauchs, sondern auch als zuverlässige Notstromquelle.

Eigenverbrauchsoptimierung

Die Nutzung von selbst erzeugtem PV-Strom gewinnt an Bedeutung, da lukrative Einspeisevergütungen auslaufen. Die Battery-Box trägt dazu bei, den Eigenverbrauch zu steigern und den Bezug teurer Netzenergie zu minimieren. Ein BYD Batteriespeicher fördert die zuverlässige Versorgung mit erneuerbarer Energie.

Vielseitige Anwendungen

Die Battery-Box arbeitet mit externen Wechselrichtern und kann problemlos in bestehende Anlagen integriert werden. Sie kann je nach Bedarf AC- oder DC-gekoppelt funktionieren und eignet sich für verschiedene Einsatzbereiche, von abgelegenen Berginseln über Privathäuser bis hin zu großen Industrieanlagen. Mit Kapazitäten von 2,5 bis 441 Kilowattstunden ist die Battery-Box äußerst flexibel und kann jederzeit erweitert oder angepasst werden.

Battery-Box Pro: Modular und Leistungsstark

Die B-Box Pro ist ein Lithium-Eisenphosphat-basierter Stromspeicher zur Nutzung mit einem externen Wechselrichter. Sie ist in kompakten 2,56 Kilowattstunden-Versionen sowie modular aufgebauten Speicherschränken erhältlich. Die Module sind von 2,56 kWh bis 10,24 kWh erweiterbar, wobei bis zu 10,24 kWh Kapazität in einem Batterieschrank in Parallelschaltung erreicht werden können. Mit insgesamt 8 Batterieschränken sind sogar bis zu 81,92 kWh Leistung möglich.

Die richtige Wahl des Wechselrichters

Die Auswahl des richtigen Wechselrichters hängt von der Größe der Photovoltaikanlage ab. Es gibt verschiedene Typen, darunter Modulwechselrichter, Strangwechselrichter und Zentralwechselrichter. Die richtige Entscheidung sollte in Absprache mit Experten getroffen werden.

Minimierung von Leistungsverlusten durch optimale Positionierung

Die Positionierung des Wechselrichters spielt ebenfalls eine wichtige Rolle. Indem er nahe an den Solarmodulen installiert wird, lassen sich Leistungsverluste aufgrund langer Kabelwege minimieren.

Erfahren Sie in diesem Artikel mehr über die Funktionsweise, Kosten und den Wirkungsgrad von Wechselrichtern in Photovoltaikanlagen.

Wechselrichter und ihre Funktion

Solarmodule erzeugen Gleichstrom, auch als DC-Nennleistung bezeichnet. Um den auf dem Dach erzeugten Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen und ihn für Haushaltsgeräte nutzbar zu machen, benötigen wir einen Wechselrichter als Spannungsumwandler. Dieser wandelt den Gleichstrom in Wechselstrom (AC) um, häufig auch in 3-phasigen Wechselstrom, der auch als Drehstrom bezeichnet wird und für höhere Leistungsanforderungen geeignet ist.

Verschiedene Arten von Wechselrichtern

Auf dem Markt gibt es verschiedene Arten von Wechselrichtern, die sich nicht nur in ihrer Funktionsweise, sondern auch in ihrer Nennleistung unterscheiden. Jeder Wechselrichter hat einen bestimmten Leistungsbereich, wobei die AC- und DC-Nennleistung besonders wichtig sind.

Wirkungsgrad und Maximum Power Point Tracking (MPP-Tracker)

Der Wirkungsgrad eines Wechselrichters, der angibt, wie viel des erzeugten Stroms nach der Umwandlung noch nutzbar ist, spielt eine entscheidende Rolle für den Ertrag der Photovoltaikanlage. Ein MPP-Tracker (Maximum Power Point Tracking) im Wechselrichter sorgt dafür, dass die Anlage immer im optimalen Leistungsbereich arbeitet, indem er die Spannung kontinuierlich anpasst.

Die Auswahl des richtigen Wechselrichters

Die Leistungsfähigkeit eines Wechselrichters hängt von der Anzahl der Solarmodule und der Leistung der Photovoltaikanlage ab. Je nach Anforderungen gibt es verschiedene Arten von Wechselrichtern wie Modulwechselrichter, Strangwechselrichter und Zentralwechselrichter. Die Wahl des richtigen Wechselrichters sollte in Absprache mit einem Fachmann erfolgen, da nicht immer alle Typen aufgrund von Lieferengpässen verfügbar sind.

Positionierung und Schutz des Wechselrichters

Die Platzierung des Wechselrichters in der Nähe der Solarmodule reduziert Leistungsverluste durch lange Kabelverbindungen. Idealerweise wird der Wechselrichter an einer Kellerwand installiert oder auf dem Boden platziert, falls die Photovoltaikanlage auf einem Flachdach liegt. Er sollte leicht zugänglich sein, jedoch nicht in einem Wohnraum montiert werden, da er während des Betriebs laut sein kann. Ein kühler, trockener Standort mit guter Belüftung und geringer Staubbelastung gewährleistet einen effizienten Betrieb.

Die Bedeutung des Wechselrichter-Wirkungsgrads

Der Wirkungsgrad des Wechselrichters, der die Effizienz der Photovoltaikanlage beeinflusst, hängt von verschiedenen Messverfahren ab. Fachleute betrachten den Spitzenwirkungsgrad, den europäischen Wirkungsgrad und den Gesamtwirkungsgrad. Der europäische Wirkungsgrad gibt ein realistischeres Bild der Leistung des Wechselrichters unter verschiedenen Bedingungen. In Zukunft könnte der Gesamtwirkungsgrad den europäischen Wirkungsgrad ersetzen, da er eine noch genauere Bewertung ermöglicht.

Die Auswirkungen des Wechselrichter-Wirkungsgrads auf die Rentabilität

Wechselrichter-Tests haben gezeigt, dass Wechselrichter mit gleicher Funktionsweise unterschiedliche Erträge liefern können. Schon geringe Unterschiede im Wirkungsgrad des Wechselrichters können erhebliche Auswirkungen auf die Rentabilität einer Photovoltaikanlage haben.

Wo kommen diese Technologien zum Einsatz?

Photovoltaikzellen werden in vielfältigen Anwendungen genutzt. Sie sind vor allem in Solaranlagen weit verbreitet, die erneuerbare Energie für Wohnhäuser und gewerbliche Gebäude bereitstellen. Darüber hinaus können sie auf verschiedenen Fahrzeugen wie Wohnmobilen, Booten und Lastkraftwagen montiert werden. Es gibt auch Anwendungen wie Solarlampen und Ladegeräte.

Welche Typen von Photovoltaikzellen gibt es?

Photovoltaikzellen variieren in Material, Technologie, Effizienz, Größe, Gewicht und Lebensdauer. Es gibt im Wesentlichen drei Haupttypen von Photovoltaikzellen: monokristalline, polykristalline und dünnschichtige.

  1. Monokristalline Photovoltaikzellen bestehen aus einem einzigen, kontinuierlichen Siliziumkristall und zeichnen sich durch höhere Effizienz und höhere Stromerzeugung auf begrenztem Raum aus.
  2. Polykristalline Photovoltaikzellen bestehen aus mehreren Siliziumkristallen, die miteinander verschmolzen sind. Obwohl sie weniger effizient sind als monokristalline Zellen, sind sie kostengünstiger in der Herstellung.
  3. Dünnschichtige Photovoltaikzellen bestehen aus einer dünnen Halbleiterschicht, die auf Trägermaterialien wie Glas oder Metall aufgebracht wird. Sie sind zwar weniger effizient als monokristalline und polykristalline Zellen, aber ihre Herstellung ist kostengünstiger und einfacher.

Was sind die Vorteile dieser Technologien?

Photovoltaikanlagen bieten viele Vorteile, darunter:

  • Umweltfreundlichkeit: Sie nutzen erneuerbare Energiequellen und produzieren keine schädlichen Emissionen.
  • Energieunabhängigkeit: Haushalte können ihre eigene Energie erzeugen und sind nicht auf Stromversorger angewiesen.
  • Kosteneinsparung: Langfristig sparen Haushalte Kosten, da sie weniger Energie von Stromanbietern beziehen müssen.
  • Wertsteigerung: Photovoltaikanlagen können den Wert von Gebäuden erhöhen.
  • Langlebigkeit: Die Technologie ist sehr langlebig und kann über Jahrzehnte hinweg betrieben werden.
  • Geringer Wartungsaufwand: Photovoltaikanlagen erfordern nur minimale Wartung.
  • Steigerung der Energieeffizienz: In Kombination mit Wechselrichtern und Energiemanagementsystemen können sie die Energieeffizienz von Gebäuden steigern.

Welche Hersteller bieten diese Technologien an?

Weltweit gibt es viele Hersteller von Photovoltaikzellen, von denen jeder seine eigenen Vorzüge und Schwächen hat. Sie unterscheiden sich in Qualität, Effizienz, Preis, technischen Spezifikationen und Kundenservice. Bei der Trademont GmbH, einem Großhändler, stehen verschiedene Hersteller zur Auswahl:

  • EGing
  • Jinko
  • Jolywood
  • LONGi
  • Meyer Burger
  • SolarEdge
  • Solar Fabrik
  • SunPower
  • Trina

Warum bei der Trademont GmbH bestellen?

Die Trademont GmbH bietet eine breite Palette von Photovoltaikzellen in verschiedenen Leistungsklassen und mit verschiedenen Technologien an. Neben Standardmodulen für Dachanlagen gibt es auch Freiflächenmodule mit einer Fläche von über 2 m². Das Sortiment ist in sechs Modultypen unterteilt:

  1. Bifacial
  2. Freiflächenmodule
  3. Glas-Glas-Module
  4. Hochleistungsmodule
  5. Mono-Module
  6. Projektmodule

Darüber hinaus bietet die Trademont GmbH das passende Zubehör wie Unterkonstruktionen von Alumero und K2 Systems sowie zertifizierte Kabel an. Wechselrichter, Speicher und andere PV-Komponenten sind ebenfalls erhältlich, sodass Kunden alle benötigten Komponenten bei einem Anbieter erwerben können. Der Service-Support der Trademont GmbH steht für Fragen zur Verfügung, und bei Bedarf können die Trademont Planungs-Experten bei der Projektplanung unterstützen. Entdecken Sie bei der Trademont GmbH die geeigneten Photovoltaiklösungen für Ihr Vorhaben.

Montage - Unser Service für Sie

Gerne unterstützen wir Sie bei der Dachmontage. Für eine korrekte Preisermittlung ist es wichtig, alle Faktoren zu ermitteln. Gerne berechnen wir mit Ihnen zusammen ein individuelles Angebot. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
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